Noch bis zum 31. Mai kann eine #KulturhilfeSH im bisherigen Verfahren beantragt werden: Also ein zweites Mal 500€ oder ein erstes Mal 1.000€ für Künstlerinnen und Künstler aus Schleswig-Holstein. Es gilt weiter: Zusätzlich zu anderen Förderungen möglich, nicht anzurechnen auf Grundsicherung (SGB XII), unkompliziert, schnell und verlässlich!
Aktuell arbeiten wir an einem Nachfolgemodell ab 01. Juni.