Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und dem Landeskulturverband (LKV) Schleswig-Holstein zur Förderung von Künstler*innen und Kulturschaffenden aus dem Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie beschlossen. Dafür werden einmalig 300.000 Euro in den Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 eingestellt. Der Segeberger Aufstockungsbetrag beträgt 5.000 Euro pro berechtigter Einzelperson und kann bis zum 30. Juni 2021 beim LKV beantragt werden.
Bei den 5.000 Euro handelt es sich um einen kommunalen Zusatzbeitrag des Kreises zum Fonds „Kulturhilfe SH“ des LKV. Aus dem Fonds werden aus Landesmitteln Stipendien in Höhe von 2.000 Euro pro berechtigtem*r Antragsteller*in vergeben. Die vom Kreis zusätzlich genehmigten Mittel stocken das Stipendium für Kultur- und Kreativschaffende aus dem Kreis Segeberg zweckgebunden auf, sodass diese unter bestimmten Voraussetzungen eine Einzelförderung von bis zu insgesamt 7.000 Euro erhalten können.
Antragsberechtigt sind alle professionell tätigen solo-selbstständigen Kultur- und Kreativschaffende, die nachweislich seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung ihren ersten Wohnsitz im Kreis Segeberg haben.
Fragen zur Antragstellung können an kulturhilfe@landeskulturverband-sh.de gerichtet werden.