#KulturhilfeSH – Nähere Informationen

Eine Initiative des Landeskulturverbandes Schleswig-Holstein Schirmherrin: Ministerin Karin Prien

Der Landeskulturverband (LKV) hat unmittelbar nach den weitreichenden Schließungsverfügungen für das kulturelle Leben im Land mit #KulturhilfeSH einen Nothilfefonds gestartet, der Künstlerinnen und Künstlern der Veranstaltungsbranche und Freischaffenden aus der Kulturwirtschaft akut in der durch die Eindämmungsmaßnahmen des Corona-Virus Covid19 entstehenden Notlage helfen soll.

Es geht darum, durch Veranstaltungsabsagen verursachte Einnahmeausfälle, insbesondere bis zum Zeitpunkt des Greifens staatlicher Nothilfeprogramme, im Wege der Kulturförderung zumindest abzumildern. Dies soll über die kurzfristige und unbürokratische Förderung weiterhin durchführbarer Klein-Projekte erfolgen. Der Nothilfefonds #KulturhilfeSH ist daher weder Wirtschaftsförderung oder bloße Liquiditätshilfe, sondern unterliegt den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit.

„Die Absage aller öffentlichen Veranstaltungen und Bildungsangebote u.a. in Musikschulen, Volkshochschulen und Bildungsstätten betrifft insbesondere Freischaffende unmittelbar“ erläutert Guido Froese, Vorsitzender des LKV die Initiative. „Wir setzen nun neben der staatlichen Hilfe auf die Solidarität Aller für diejenigen, die von der Kultur leben“, ergänzt Froese und bittet um Spenden in Höhe von Eintrittspreisen zu Konzerten oder Lesungen. Der am Sonnabend gestartete Aufruf unter dem Hashtag #KulturhilfeSH verbreitet sich rasant in den Sozialen Medien und findet Widerhall auf allen Ebenen – auch in den Nachbarländern.

Derzeit wird über www.paypal.me/kulturhilfeSH oder per Überweisung auf das Konto des LKV mit dem Stichwort „Kulturhilfe SH“ um Einzelspenden gebeten. Mehrere Kulturstiftungen und das Land Schleswig-Holstein haben bereits Zuwendungen in den Fonds zugesagt und eingezahlt. Mit weiteren Stiftungen und mit den Gebietskörperschaften ist der Landeskulturverband im Gespräch. Für diese Zuwendung kann der LKV auf Wunsch auch einen regulären Projektantrag stellen.

Folgendes Verfahren ist vorgesehen:

  1. Künstlerinnen und Künstlern der Veranstaltungsbranche und Freischaffende aus der
    Kulturwirtschaft können sich unter kulturhilfe@landeskulturverband-sh.de um eine
    Förderung i.H.v. 500,- € bewerben.
    In der Bewerbung soll ein Projekt formuliert werden, welches aktuell oder
    perspektivisch durchgeführt werden kann. Dies können z.B. Konzepte,
    Kompositionen, Publikationen oder Präsentationen in digitalen Formaten sein. Die
    Durchführung des Projektes soll in 2020 erfolgen und ist dem LKV in geeigneter Form
    nachzuweisen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt unmittelbar nach
    Bestätigung.
  2. Die Bewerbungen erfolgen über ein PDF-Formular unter Nennung der Kontaktdaten,
    Kontoverbindung, Webseite (oder Links zu Arbeitsproben; Zeitungsartikel,
    Referenzen oder andere Tätigkeitsnachweise) und Projektbeschreibung.
    Die Einreichung erfolgt per Email an kulturhilfe@landeskulturverband-sh.de.
  3. Die Vergabe erfolgt durch den Landeskulturverband im Wege eines Losverfahrens und nach zur Verfügung stehenden Mitteln sukzessive jeweils zum Freitag der
    laufenden Woche. Die Bewerbungsfrist um in der laufenden Woche im Lostopf zu landen ist jeweils am Donnerstag der Woche um 12 Uhr. Die Auslosung erfolgt dann am Folgetag.
    Nicht ausgeloste Bewerbungen bleiben im Losverfahren.
    Die ausgelosten Bewerber werden unmittelbar benachrichtigt.
    Ein Rechtsweg besteht nicht.
  4. Förderungen durch Zuwendungsgeber mit einem fest definierten lokalen oder
    regionalen Wirkungskreis (Kulturstiftungen der Kreise, kommunale oder regionale
    Kulturförderung) werden nur an Bewerber verlost, die entweder ihren Wohnsitz oder
    ihren regelmäßigen Arbeitsort im Wirkungsgebiet des Zuwendungsgebers haben.
  5. Dem Zuwendungsgeber wird die Vergabe der Mittel durch den LKV nach dessen
    Zuwendungsrecht nachgewiesen.

Der Landeskulturverband ist bestrebt, private wie öffentliche Mittel für die #KulturhilfeSH nutzbar zu machen und kann das Vergabeverfahren auch individuell anpassen.

Bitte sprechen Sie uns an. Rückfragen unter: 04331/143842 (Merle Lungfiel) oder Guido Froese (04331/143812)